II. Urheberrecht
1. Nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes, steht „Himmelsflug“ das Urheberrecht an den Bildern und Videos zu.
2. Die von „Himmelsflug“ hergestellten Bilder und Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt „Himmelsflug“ Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Es werden jedoch keine Eigentumsrechte mit der Überlassung der Bilder oder Videos übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung. Davon umfasst sind insbesondere auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen.
3. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an „Himmelsflug“ auf den Auftraggeber über.
4. Bei der Verwertung der Bilder kann „Himmelsflug“, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Filmproduktion Himmelsflug zum Schadensersatz. Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei „Himmelsflug“.
5. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Verwertung, Verbreitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von „Himmelsflug“. Das gilt insbesondere für eine Zweitveröffentlichung oder Zweitverwertung, Veröffentlichung im Internet und auf „social media“ insbesondere in produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild- oder Videomaterials. Veränderungen des Bild- oder Videomaterials durch Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Filmproduktion Himmelsflug gestattet. Auch darf das Bild- oder Videomaterial nicht nachgestellt, abgezeichnet oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt „Himmelsflug“ berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
III. Honorar, Auslagen
1. Für die Herstellung des Bild- oder Videomaterials oder weiterer Leistungen (vgl. oben unter I) wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert ausgewiesen und sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist „Himmelsflug“ berechtigt, ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann „Himmelsflug“ Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand nach Teilen sowie zusätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung vorab verlangen.
3. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen.
4. Hat der Auftraggeber „Himmelsflug“ keine ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild/Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. „Himmelsflug“ behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-/Videomaterial nicht veröffentlicht, angenommen oder für den zugedachten Zweck verwendet wird.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
6. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die „Himmelsflug“ nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
7. Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, die „Himmelsflug“ nicht zu vertreten hat, ist sie berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung zu stellen; dies gilt nicht, wenn der Termin wegen vorhergesagten unpassenden Witterungsverhältnissen abgesagt wird.
8. Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
– bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
V. Haftung
VI. Nebenpflichten
2. Der Auftraggeber versichert ferner, dass durch den Auftrag keine sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
VII. Leistungen (insb. Drohnenaufnahmen)
1. Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie der geltenden Gesetze sowie behördlichen Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.
2. Im Besonderen gelte dies für folgende Rahmenbedingungen:
– keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– keine Flugaktivitäten bei Regen, Gewitter oder Schneefall
– Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h
– Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h
– Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
– maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– maximale Flughöhe 100 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– keine Flüge in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung
von Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung möglich)
– Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden
– keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
3. Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich „Himmelsflug“ oder deren Dienstleister um deren Einholung bzw. Erteilung, es sei denn es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis.
IX. Bildbearbeitung
X. Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie „Himmelsflug“ Max-von-Laue-Straße 5a, 32257, Bünde mittels einer eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie
1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2 Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verliert.
XII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von „Himmelsflug“.
Stand April 2021